Krankenfahrten; Chemotherapie Fahrten Bestrahlungsfahrten; Dialysefahrten
Wir garantieren Ihnen stehts eine pünktliche und angenehme Anfahrt zum Arzt oder in ein Krankenhaus
Bei Ihrer Krankenkasse können Sie hierzu eine spezielle Genehmigung vorher beantragen, die Sie dann unserem Taxifahrer vorzeigen
Wir transportieren Sie dann bequem zur ärztlichen Versorgung und wickeln die Zahlung direkt mit Ihrer Krankenkasse oder den Berufsgenossenschaften ab, da wir Vertragspartner aller Kassen sind
Als Krankenfahrten gelten folgende Fahrten:
- Fahrten zu ambulanten Behandlungen
- Fahrten zu ambulanten Operationen oder in Tageskliniken
- Fahrten zur stationären Behandlung
- Fahrten zur Strahlen- oder zur Chemotherapie
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Krankenfahrten für sitzende Beförderung
(ohne medizinische Betreuung)
Für alle nachfolgenden Krankenfahrten gilt:
Eine “Verordnung einer Krankenbeförderung” vom behandelnden Arzt/Ärztin ist immer erforderlich.
Da wir Vertragspartner aller großen, ortsansässigen Krankenkassen sind, können wir direkt mit diesen Krankenkassen abrechnen.
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Krankenfahrten ohne Genehmigung der jeweiligen Krankenkasse:
- Hin und Rückfahrt zum stationären Krankenhausaufenthalt
- Fahrt zur vor-stationären Untersuchung bis 5 Tage vor der Aufnahme
- Fahrt zur nach-stationären Untersuchung bis 14 Tage nach der Entlassung
- Fahrt zu ambulanten Operationen und dazugehörige Untersuchungen 5 Tage davor und 14 Tage danach
Krankenfahrten mit Genehmigung der Krankenkasse:
- Fahrten zur Strahlen- oder zur Chemotherapie
- Fahrten zu Dialyse Behandlungen
- Fahrten zu ambulanten Arztbesuchen
- Fahrten zu Reha- und Kuraufenthalte
Die Unterlagen für genehmigungspflichtige Krankenfahrten müssen vor Antritt der Krankenfahrt bei uns eingereicht werden.